Mogelpackung „Wohnraumstärkungsgesetz“

Diese Woche hat der Landtag mit seiner schwarz-gelben Mehrheit das sogenannte „Wohnraumstärkungsgesetz“ verabschiedet. Der Titel klingt erst einmal gut. Leider entpuppte er sich als Mogelpackung.

Die rot-grüne Landesregierung hatte unter Hannelore Kraft 2014 das Wohnungsaufsichtsgesetz auf den Weg gebracht. Damit erhielten Kommunen erstmals wieder die Möglichkeit, eigene Zweckentfremdungssatzungen auf den Weg zu bringen und schärfer gegen Leerstand und Schrottimmobilien vorzugehen. Nach dem Regierungswechsel sah es zwischenzeitlich so aus, als wollte die CDU auf Druck der FDP das Rad wieder zurückdrehen und den Kommunen ausdrücklich untersagen, wirksam gegen Umwandlungen und Kurzzeitvermietungen von Wohnraum vorzugehen. Die Realität auf den angespannten Wohnungsmärkten sowie die allgemeine wohnungspolitische Diskussion zwang die Regierungskoalition zu einem vordergründigen, vermeintlichen Umdenken. Doch leider sind CDU und FDP auf halber Strecke stehengeblieben und habe die Chance vertan, Wohnraum und Mieter*innen wirksam zu schützen.

Zwar nimmt das neue Gesetz erstmals die Zweckentfremdung von Wohnraum durch gewerbsmäßige Vermietung zu touristischen Zwecken ins Visier – eine Forderung, die die SPD schon lange gestellt hatte. Auch das die Sicherung und Durchsetzung von menschenwürdigen Unterbringungsstandards für Leih- und Werksvertragsarbeiter*innen in den Blick genommen wird, ist richtig und folgt den Vorschlägen der SPD.

Doch anstatt wirklich wirksam vor allem gegen touristische Vermietung vorzugehen, wird wieder gegen die Interessen der Mieter*innen gehandelt und die Erhaltung von Wohnraum gefährdet. Während die erlaubte Untervermietung in fast allen Bundesländern auf 8 Wochen begrenzt wird, werden es in Nordrhein-Westfalen 12 Wochen sein. Das ist exakt der Zeitraum, bei dem nach Einschätzung aller Experten eine Fremd- und Untervermietung zu touristischen Zwecken wieder rentabel wird. Für einige Kommunen, die bereits Zweckentfremdungsverordnungen erlassen haben, werden so die Regelungen aus durchsichtigen Profitinteressen wieder verwässert – kein gutes Signal für die Mieterinnen und Mieter in NRW.

Die SPD-Landtagsfraktion hat in ihrem Entschließungsantrag auf die Unzureichungen hingewiesen und eine Verschärfung der Aufsichtsmöglichkeiten gefordert. „ Einen effektiven Schutz von Wohnraum vor kurzfristigen Gewinnmöglichkeiten durch Kurzzeitvermietung wollen CDU und FDP anscheinend nicht durchsetzen. Anstatt die Schwerter der Kommunen zur Wohnungsaufsicht zu schärfen, werden sie mit Absicht stumpf gehalten.“ erklärt Thomas Göddertz, Landtagsabgeordneter aus Bottrop und Mitglied im zuständigen Kommunalausschuss. „Das passt leider ins Bild. Auch bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes zögert und trickst die Landesregierung. Schutz der Mieter*innen vor Umwandlung ihre Wohnung in Eigentum, Schutz des bestehenden Wohnraums, der Bau von bezahlbarem Wohnraum – all dies hat auch weiterhin keine Priorität bei schwarz-gelb, obwohl die neuesten Zahlen zur Mietentwicklung erschreckend sind.“ so Göddertz. „Wer nicht für bezahlbaren Wohnraum sorgt, der riskiert die Spaltung der Gesellschaft. Deshalb ist ein Kurswechsel in der Wohnungspolitik dringend nötig. Mit CDU und FDP wird er nicht zu bewerkstelligen sein.“ so Göddertz abschließend.